Rechtsprechung
AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung erfolgter Zahlungen für den Bezug von Gas kann wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel erfolgen; Rückzahlung erfolgter Zahlungen für den Bezug von Gas wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
- LG Düsseldorf, 12.11.2010 - 22 S 147/10
- BGH, 07.06.2011 - VIII ZR 333/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 29.05.2009 - 19 U 52/08
Energielieferungsvertrag; Gaslieferungsvertrag; Preisanpassung; Preiserhöhung; …
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Köln (in Abgrenzung zur Rechtsprechung des OLG Hamm, Urteil vom 29.5.2009, (I) 19 U 52/08) an, wonach die konkludente Zustimmung nicht ausschließlich darauf beruht, dass der Kunde schweigt oder einmal eine Rechnung begleicht, sondern über einen längeren Zeitraum fortlaufend Gas bezieht, ohne zum Ausdruck zu bringen, dass er die aus der maßgeblichen Empfängersicht erwartete Zahlung in der Höhe nicht akzeptiert (OLG Köln ebenda, mwN).Die Beklagte hätte den behaupteten Vermögensverlust auch erlitten, wenn die Kunden nur die vertraglich geschuldeten und nicht die erhöhten Entgelte gezahlt hätten (OLG Hamm Urteil vom 29.5.2009, 19 U 52/08, Rz 80, zitiert nach juris).
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Der Bundesgerichtshof hat für Tarifkunden ausgesprochen, dass eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen ist, wenn der Kunde die auf bekannt gegebene Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen und weiterhin Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502; vgl. auch OLG Hamm MDR 2007, 452). - BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Der Bundesgerichtshof hat für Tarifkunden ausgesprochen, dass eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen ist, wenn der Kunde die auf bekannt gegebene Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen und weiterhin Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502; vgl. auch OLG Hamm MDR 2007, 452).
- BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines …
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Das Gericht schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 23.6.2009, EnZR 49/08, zitiert nach juris) an, nach der der Anspruch auf Rückzahlung des unter Vorbehalts gezahlten Nutzungsentgelts bereits mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts im Sinne des § 315 III BGB beginnt. - OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06
Energiepreise, Billigkeitskontrolle
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Der Bundesgerichtshof hat für Tarifkunden ausgesprochen, dass eine konkludente Einigung auf erhöhte Tarife anzunehmen ist, wenn der Kunde die auf bekannt gegebene Preiserhöhungen basierenden Tarife in den Jahresabrechnungen unbeanstandet hingenommen und weiterhin Gas bezogen hat, ohne in angemessener Zeit eine Prüfung der Billigkeit zu verlangen (BGHZ 172, 315; BGH NJW 2009, 502; vgl. auch OLG Hamm MDR 2007, 452). - OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09
Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit …
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Eine Annahme und damit Einigung kann auch dadurch zustande kommen, dass der Kunde in Kenntnis der geänderten Konditionen weiterhin Gas abnimmt und Zahlungen leistet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.2.2010, 19 U 143/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2007, I-22 U 46/07). - OLG Düsseldorf, 20.07.2007 - 22 U 46/07
Unwirksame Preisanpassungsklausel in AGB - Konkludentes Einverständnis mit …
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Eine Annahme und damit Einigung kann auch dadurch zustande kommen, dass der Kunde in Kenntnis der geänderten Konditionen weiterhin Gas abnimmt und Zahlungen leistet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19.2.2010, 19 U 143/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2007, I-22 U 46/07). - AG Euskirchen, 01.09.2009 - 17 C 275/09
Auszug aus AG Neuss, 05.05.2010 - 79 C 4143/09
Die Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln bedeutet für den Verwender in aller Regel eine Verschlechterung seiner Position und fällt in seinen Risikobereich, da er die AGB vorformuliert und es in der Hand hat, gültige Klauseln zu verwenden (AG Euskirchen, Urteil vom 1.9.2009, 17 C 275/09).